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RATGEBER

Bitte nicht Wiederbeleben

Tattoos bewirken wirklich eine Menge. Sie stärken unser Selbstbewusstsein und bringen Freude in unser Leben. Aber können sie auch rechtlich bindende Anweisungen beinhalten? Ärzte aus aller Welt diskutieren aktuell mehrere Fälle, in denen Tätowierungen eine lebenswichtige Rolle spielen.

Bitte nicht Wiederbeleben (Do Not Resuscitate) steht in großen Buchstaben über der Brust eines Patienten in einer amerikanischen Notaufnahme. Ein bewusstloser 70-Jähriger wurde ins Miami Jackson Memorial Hospital gebracht und man versuchte ihn dort zu behandeln. Diverse Erkrankungen drängen die Ärzte zum Handeln und eigentlich wollen sie lebenserhaltende und damit lebensrettende Maßnahmen ergreifen. Aber dürfen sie dies überhaupt?

In dem Fall des amerikanischen Patienten mussten sich die Ärzte mit der Frage befassen, ob eine entsprechende Tätowierung ähnlich wie eine Patientenverfügung zu behandeln wäre. In solchen Verfügungen klären Menschen die mögliche medizinische Vorgehensweise im Falle einer lebensbedrohenden Situation, in der sie nicht selbst Entscheidungen treffen können. Der 70-jährige Patient war bewusstlos, mit Vorhofflimmern und akutem Lungenleiden. Ohne die lebenserhaltenden Maßnahmen würde so ein Patient nicht mehr lange überleben können. Im medizinischen Fachmagazin New England Journal of Medicine, zeigten sich die Ärzte in Bezug auf die tätowierte Patientenverfügung extrem verunsichert und steckten in einem sowohl rechtlichen, als auch ethischen Dilemma, denn niemand wusste genau, ob die Tätowierung, bewusst und gut lesbar angebracht, für die Ärzte bindend sei, oder ob der Entsprechung dieses Wunsches aufgrund eines Tattoos gegen geltendes Recht und Gesetz wäre.

Beim Patienten im Jackson Memorial Hospital haben die Ethik- und Rechtsexperten der Klinik die Tätowierung als klar und präzise formuliert gedeutet und alle waren geneigt der tätowierten Verfügung statt zu geben. Die Mitarbeiter des Krankenhauses erhielten durch Angehöre ebenso die schriftliche Patientenverfügung. Hätten die Ärzte nur aufgrund er Tätowierung die lebenserhaltenden Maßnahmen eingestellt, hätten sie bei diesem Patienten richtig gehandelt.
Hätte, hätte, Fahrrad-Kette. In einem anderen Fall könnte eine solche Tätowierung nämlich wieder zu einer fatalen und daher tödlichen Fehlentscheidung führen. Mediziner berichten zum Beispiel von einem Mann, der gut sichtbar die Buchstaben D.N.R. für Do Not Resuscitate tätowiert hatte. Die behandelnden Ärzte sprachen ihren Patienten auf die Tätowierung an und dieser erklärte, dass es sich lediglich um das Ergebnis einer verlorenen Wette handeln würde. Selbstverständlich wolle er in einem Notfall wiederbelebt und mit lebenserhaltenden Maßnahmen behandelt werden.

Fotos: Zetar Infinity, Tyler Olson, shutterstock.com

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