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Anzahlung, Schablone, Materialaufwand.
Bevor ein Tattoo tätowiert werden kann muß der Tätowierer gewisse Vorleistungen erbringen.
Als Sicherheit für die Bezahlung dieser Vorarbeit verlangt er in der Regel eine Anzahlung. Anzahlung für Vorarbeiten und Materialeinsatz.
Wenn ein Kunde ein bestimmtes Tattoo haben möchte, bespricht er das mit dem Tätowierer und dieser fertigt eine Zeichnung bzw. eine Schablone dafür an. Das kostet Zeit und Material. Würde der Kunde dann nicht erscheinen und die Vorarbeit nicht bezahlen, könnte der Tätowierer die Zeichnung nicht anderweitig verwenden, denn fast alle Kunden haben ihre eigenen Vorstellungen für ein Motiv, und deshalb sind die Motive sehr unterschiedlich. Damit der Tätowierer abgesichert ist, auch wenn der Kunde nicht wiederkommen sollte, verlangt er für seine Vorarbeiten eine Anzahlung.
Anzahlung als Termin Absicherung.
Eine Anzahlung kann auch für die Einhaltung des Termins gefordert werden, an dem das Tattoo gestochen werden soll. Ist ein Tätowierungs Termin vereinbart, der vielleicht mehrere Stunden dauert, dann hat der Tätowierer sein Studio dafür frei gehalten und evtl. andere Termine abgesagt. Würde der Kunde dann nicht kommen, kann der Tätowierer nicht auf die Schnelle einen anderen Kunden heranholen, um diesen dann zu tätowieren. Stattdessen sitzt er die Zeit in seinem Studio, ohne arbeiten zu können und somit würde er in dieser Zeit kein Geld verdienen.
Desweiteren wird ein Tätowierer seinen Arbeitsplatz und die nötigen Geräte schon bereitstellen und desinfizieren bzw. sterilisieren, bevor der Kunde sein Studio zum Termin betreten würde. Kommt dieser nicht, wäre auch diese Arbeit umsonst. Damit so ein Schaden nicht voll von ihm getragen werden muß nimmt er eine Anzahlung, die voll verrechnet wird, wenn der Kund erscheint, aber nicht zurückgezahlt oder verrechnet wird, wenn der Kunde an dem vereinbarten Termin nicht erscheint.