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LEXIKON

Alter

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Alter – Tattoo – Piercing – Tätowierer – Piercer – Einverständniserklärung.

Man muss volljährig sein, damit man sich uneingeschränkt tätowieren lassen darf. Mit sechzehn benötigt man noch die Einverständniserklärung der Eltern.

Um sich – aus Sicht der Gesetzgebung – uneingeschränkt tätowieren lassen zu können, muss man das 18. Lebensjahr vollendet haben. Personen unter 18 Jahren, die erst das 16. Lebensjahr vollendet haben, dürfen sich zwar tätowieren lassen, müssen aber die Einverständniserklärung der Eltern bzw. des Erziehungsberechtigten vorlegen können. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Anwesenheit von mindestens einem Elternteil bzw. eines Erziehungsberechtigten tätowiert werden.

Überwiegend lehnen sowohl Tätowierer als auch Piercer von sich aus schon ab, so junge Kunden bzw. Kundinnen überhaupt zu tätowieren oder ein Piercing zu setzen. Auch in den Verbänden DOT und UETA wird immer wieder darauf hingewiesen, dass Personen unter 18 Jahren nicht tätowiert werden sollten.

In den meisten Tattoo Studios werden allerdings Fragen von Kunden und Kundinnen mit zu geringem Alter ausführlich beantwortet. Es werden Tattoo Vorlagen und Tattoo Motive kostenlos gezeigt, sowie Bilder aus Tattoo Galerien, die in guten Tattoo Studios meist in großer Zahl vorhanden sind. Schließlich ist jeder gute Tätowierer ein Geschäftsmann, der weiß, dass auch diese jungen Menschen irgendwann das Alter haben, um ein Kunde zu werden, der sich dann gerne von dem Tätowierer tätowieren lässt, der ihn in der Vorbereitung geduldig und fachlich korrekt beraten hat.

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