Klage wegen eines verblassten Tattoos von Gericht abgelehnt – Vor dem Amtsgericht in Gelsenkirchen gab es jetzt das Urteil zu einem ungewöhnlichen Tattoo-Prozess. Tätowierer Alexander Hotzy (39) wurde von einem Kunden auf Schmerzensgeld verklagt, weil dieser nicht mit dem Tattooergebnis zufrieden war.
Der tätowierte Schriftzug, mit einem Rosenkranz, verblasste bereits nach ein paar Monaten und Tätowierer Hotzy bekammt Post vom Anwalt mit einer Vorderung von rund 1.000 Euro Schmerzensgeld. Der Tätowierer erklärt, dass der Kunde ihm von seinem bevorstehenden Spanien-Urlaub erzählte und er ihn noch auf die Gefahren von zu viel Sonne gerade bei frischen Tattoos aufklärte. Alexander Hotzy findet sogar auf dem öffentlichen Facebookprofil des Klägers Fotos, die zeigen, wie er mit starkem Sonnenbrand, in der prallen Mittagssonne vor sich hin brutzelt.
Der Tätowierer läßt es daher auf einen Prozess ankommen und hat jetzt Recht bekommen. Der zuständige Richter folgte der Argumentation des Anwaltes von Hotzy – er habe den Kunden ausreichend gewarnt, ihn zur ordnungsgemäßen Pflege angewiesen, sauber gearbeitet und der Kunde habe nachweislich das Tattoo nicht geschützt bzw gepflegt, was sich folglich auf die Qualität des Motives auswirkte. Auch die bestellte Gutachterin stellte fest: Das Tattoo wurde nicht richtig gepflegt – der Kunde hat den Schaden selbst verursacht.