Der bevorstehende neue Lockdown ist für die Tattoo-Szene ein harter Schlag. Tätowierer und Verbände versuchen aktuell mit sachlichen und vor allem fachlich begründeten Argumenten die erneute Schließung noch zu verhindern. Hier die Pressemitteilung des Verbandes BVT:
Tätowierer und Piercer fühlen sich zu Unrecht von den Maßnahmen zur Eindämmung des Covid-19 Virus betroffen. Sie wenden sich kurz nach Beschluss der Maßnahmen durch die Bundesregierung mit klaren und nachvollziehbaren Argumenten an die Landesminister aller Bundesländer um die neuen Verordnungen der Bundesländer zu beeinflussen. Zudem werden bereits zahlreiche verwaltungsrechtliche Verfahren und Normenkontrollverfahren im Eilverfahren vorbereitet.
Am 28. Oktober fasste die Bundeskanzlerin gemeinsam mit allen Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder den Beschluss zum zweiten Lock-Down. Dieser Beschluss sieht unter anderem vor, dass Tattoo- und Piercingstudios als Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege ab dem 2. November bis Ende November schließen müssen. Der Bundesverband Tattoo e.V. (BVT) und die Deutsche Gesellschaft für Piercing e.V. (DGP) entschieden gemeinsam Bemühungen anzustellen, den bevorstehenden Lock-Down für Tattoo- und Piercingstudios zu verhindern oder zumindest zu verkürzen. Noch am selben Tag versendeten BVT und DGP eine vierseitige Stellungnahme an den Bundesminister Jens Spahn und alle sechzehn Landesminister der Bundesländer.
Die Stellungnahme nebst der enthaltenen Argumentation ist klar verständlich. Die folgenden Punkte sind eine Zusammenfassung der Stellungnahme. Die vollständige Fassung ist auf der Website des BVTs (www.bundesverband-tattoo.de) nachzulesen.
- Eine nachteilige Behandlung von Tattoostudios gegenüber Einzelhandelsgeschäften oder Dienstleistern anderer Art erfolgte ohne sachliche Rechtfertigung und damit unter Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes. Kaum eine andere Branche außerhalb des medizinischen Bereichs verfügt über eine berufsbedingt ähnliche Expertise und Ausübungspraxis im Bereich des Infektionsschutzes.
- Ein Tattoo- oder Piercingstudio wird grundsätzlich ohnehin auf eine Art und Weise betrieben, welche in einem sehr weitreichenden Maße Infektionen mit einer jedweden übertragbaren Krankheit verhindert. Dies unterscheidet Tattoo- und Piercingstudios beispielsweise von Frisörgeschäften.
- Als flankierende Maßnahmen im Sinne eines zusätzlichen Infektionsschutzes könnten Tätowierer/innen beziehungsweise Piercer/innen und Kunden weiterhin per Auflage angehalten werden, die Maßnahmen aus dem vom BVT erstellen Hygienekonzept zu befolgen.
- Nicht zuletzt möchten wir nicht unerwähnt lassen, dass es sich bei Menschen, die sich tätowieren oder piercen lassen möchten, um eine weitaus geringere Anzahl handelt als solche, die sich beim Frisör, Physiotherapeuten, Kosmetiker oder ähnlichen Einrichtungen behandeln lassen. Zumindest dieser geringen Anzahl an Personen sollte es möglich sein, ihrem Recht nach einer selbstbestimmten Körpermodifizierung nachgehen zu dürfen. Auch der allgemeinen Stimmung innerhalb der BRD könnte die Entscheidung, Tattoo- und Piercingstudios weiterhin geöffnet zu lassen, zuträglich sein.
Der erste Erfolg dieser Bemühungen konnte bereits im Bundesland Sachsen-Anhalt verzeichnet werden. Am 29. Oktober verkündete die Landesregierung Sachsen-Anhalt in einer Pressekonferenz, dass Tattoo- und Piercingstudios während des Lock-Downs geöffnet bleiben dürfen.
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