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TATTOO-NEWS

Tattoo-Fan verklagt Rapperin auf 5 Millionen Dollar

Foto: sirtravelalot, shutterdtock.com

Immer wieder taucht die Frage auf, wem die Rechte an einer Tätowierung, dem Entwurf oder der Tattoo-Idee wirklich gehören. Vor allem in Amerika gibt es inzwischen berühmte und zum Teil wirklich skurrile Fälle, wie zum Beispiel der von Victor Whitemill, dem Tätowierer von Mike Tyson, der Warner Bros wegen der unerlaubten Verwendung seines Designs im Film Hangover verklagte. Oder Jimmy Hayden, dem Tätowierer von LeBron James und Shaquille O’Neil, der von den Entwicklern des eSport Spiels NBA 2K Schadensersatz forderte. Jetzt hat Tattoo-Fan Kevin Brophy die Musikerin Cardi B wegen unerlaubter Verwendung seines Tattoos auf satte fünf Millionen Dollar verklagt.

Kevin Brophy trägt ein großes Rückentattoo mit einem Tiger im Kampf mit einer Schlange als zentrales Motiv. Die Rapperin Cardi B hat eben dieses Motiv in einer Collage für ihr Plattencover „Gangsta Bitch Music Vol. 1“ einretouchieren lassen. Brophy argumentiert in seiner Klage, dass der Veröffentlichung und Verwendung seines Tattoos nicht zugestimmt habe und das sein Tattoo derart in das Cover eingearbeitet wurde, als hätte er Oralverkehr mit Cardi B. Da man ihn aber anhand seines sehr markanten Tattoos erkennen könne, würde durch das Album Cover ein völlig falsches und Persönlichkeits-Rechte verletzendes Bild entstehen.

Quelle: Brian Murphy, New York

In einem ersten Versuch die Klage vor einem US-Bezirksgericht abzuweisen scheiterten die Anwälte von Cardi B. Die Klage wurde an die nächsthöhere Instanz weiter geleitet. Cardi B selbst ist ziemlich verärgert und schimpft auf Instagram über die Klage: „Ich bin echt sauer, weil ich müsste eigentlich mit meinen Kindern zusammen sein, soll mich jetzt aber mit so einem Scheiß beschäftigen, nur weil jemand versucht an mein Geld zu kommen. Der will 5.000.000 Dollar haben. Willst du mich verarschen? Das Musik-Tape hat gerade mal eine Millionen gebracht. Jetzt soll ich mich mit sowas rumärgern was mich meine Zeit und mein Geld kostet.“
Naja, vielleicht hätte man den guten Tattoo-Fan einfach vorher fragen sollen, ob er damit einverstanden ist, dass man sein Bild für ein vulgäres Musik-Album verwendet.

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