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TATTOO-NEWS

Helft mit, das Drohende Farben-Verbot abzuwenden

Am 23.03.2021 fand die Anhörung der Petition Nr. 1072/2020, eingereicht von Erich Mähnert und Dipl. Ing. (FH) Michael Dirks, zum Erhalt der beiden Pigmente Blue 15:3 & Green 7 in der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) im EU-Petitionsausschuss statt.

Der EU-Petitionsausschuss fällte den Beschluss, die Petition geöffnet zu lassen

Rund 53.000 Unterstützer aus ganz Europa setzen sich aktuell dafür ein, dass wichtige Pigmente in der Farbpalette für Pigmentierungen und Tätowierungen erhalten bleiben:

„Das ist die erfolgreichste Petition, die je beim Europäischen Parlament eingebracht wurde.

Mit dem EU-Abgeordneten DI Alexander Bernhuber hat die Branche der Tätowierer einen überzeugten Mitstreiter gegen das Verbot der beiden Pigmente gefunden. „Die Gesundheit steht immer an oberster Stelle, aber Verbote müssen verhältnismäßig sein und dürfen nicht eine Branche alternativlos zu Fall bringen“, so der ÖVP-Abgeordnete Bernhuber. Er fordert demnach eine „praxistaugliche Lösung, die auf Wissenschaftlichkeit basiert und die Tattoo-Branche berücksichtigt“.

Nach einem erfolgreichen Hearing der beiden Initiatoren vor dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission ist nun die Kommission mit einer Stellungnahme zum Anliegen am Zug.

Die Petition kann auch weiterhin auf der Homepage des Europäischen Parlaments unterstützt werden kann.

JEDE STIMME ZÄHLT

Wie kann ich diese Petition unterstützen?

Klicke ganz einfach auf den folgenden Button und du wirst direkt zur Petition weiter geleitet:

Statement von Erich Mähnert:

Wir begrüßen grundsätzlich eine einheitliche Regelung zur Erhöhung der Sicherheit für den Verbraucher. Aberin diesem Fall tritt genau das Gegenteil ein. Wenn die beiden Pigmente Blue 15 und Green 7 im Jahr 2023 für die Herstellung von Tätowiermittel in Europa verboten werden, würden folgende schwerwiegende Probleme auftreten:

1. Die Nachfrage der Verbraucher am Markt ist nicht regulierbar. Die Verbrauchersicherheit sinkt drastisch.

Der Verbraucher wird weiterhin nicht auf seine hochqualitativen Farbtattoos, die er zurzeit bekommt und auch weiterhin in der Öffentlichkeit und den Medien sieht, verzichten. Erhält der Verbraucher diese nicht mehr bei seriösen Tätowierern in Europa, wird er entweder ins EU-Ausland oder auf nicht offizielle und unseriöse Anbieter ausweichen. Gerade diese nicht offiziellen und unseriösen Anbieter haben sich noch nie und werden sich auch weiterhin an keine Verordnungen halten. Sie beziehen ihre Tätowiermittel weiterhin ohne jegliche Kontrolle und ohne die Möglichkeit der Rückverfolgung auf Onlineplattformen wie Amazon, Ebay & Co. Somit fördert die REACH Verordnung die Schwarzarbeit und stellt ein Risiko für Verbraucher dar.

2. Die Wirtschaft erleidet Schäden und alle EU Mitgliedsländer werden Steuerdefizite erleiden.

Die Mitgliedsstaaten werden nicht nur die jetzigen vorhandenen Sicherheitsmechanismen verlieren, sondern auch ein erhebliches Steuerdefizit erhalten. Bei allen marktführenden Herstellern, die übrigens nicht in der EU ansässig sind, werden bis zu 65% aller Farbtöne wegfallen. Diese Farbtöne sind nicht nur für das Tätowieren im herkömmlichen Sinn existenziell. Auch im Bereich des Permanent Make-Ups und insbesondere im Bereich der Brustwarzen-Rekonstruktionen nach einer Brustabnahme sind diese Farbtöne von höchster Wichtigkeit. Die Wirtschaftlichen Schäden durch die Abwanderung ins EU Drittland betrifft also nicht nur die Tattoobranche, sondern auch einen Teil der Kosmetikindustrie (Permanent Make-Up) und die medizinischen Tätowierungen wie die Brustwarzenrekonstruktion. Durch dieses Verbot wird die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Tattoobranche gegenüber dem EU-Ausland massiv eingeschränkt. Dies widerspricht einem Europäischen Gemeinschaftsgedanken.

3. Die Übergangsfrist von 2 Jahren ist aufgrund des Fehlens von alternativen Pigmenten viel zu kurz.

Die 2-jährige Übergangsfrist, die durch die ECHA gewährt wird, um alternative Pigmente zu finden, ist viel zu kurz für die Tattoobranche. Es ist bereits bekannt, dass es in der konventionellen Pigmentindustrie keine gleichwertigen Alternativen gibt. Außerdem ist bereits bekannt, dass die Pigmentindustrie kein wirtschaftliches Interesse hat, die gewünschten Alternativen für die Tattooindustrie zu produzieren. Und da die Hersteller von Tattoofarben nur die Rohstoffe verwenden können, die Ihnen die Pigmentindustrie zur Verfügung stellt, ist die 2-jährige Übergangsfrist viel zu kurz.

Statements von Dipl.Ing.(FH) Michael Dirks:

1. Das Verbot basiert auf einem reinen Verdacht der ECHA und beinhaltet keine ausreichende wissenschaftliche Datenlage.

Das Deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung hat am 08. September 2020 in einer Stellungnahme veröffentlicht, dass derzeit verfügbare Daten nur auf eine vergleichsweise geringe Toxizität hinweisen. Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung sieht daher keinen Handlungsbedarf, die Pigmente zu verbieten. Diese Stellungnahme, der beratenden Institution für Verbraucherschutz der deutschen Bundesregierung zeigt eindeutig, dass das Verbot auf Basis einer nicht ausreichenden Datenlage und außerdem ohne Einbindung der betroffenen Branche bestimmt wurde.
Unter dem folgenden Link finden Sie die Stellungnahme:
LINK

Die ECHA bewertet für gewöhnlich Einzelstoffe und keine Stoffgemische. Demnach würden Konservierungsstoffe unter die Biozid-Richtlinie fallen und somit vollständig für den Einsatz für Tattoofarben verboten sein. Dies hätte zur Folge, dass die Kosten medizinischer Behandlungen von bakteriellen Infektionen pro Person auf das Doppelte steigen würden.

2. Die ECHA widerspricht sich im Vergleich der Tattooindustrie mit der Kosmetikindustrie

Die ECHA widerspricht sich in der Aussage, dass Stoffe, die auf der Haut verboten sind, auch unter der Haut verboten sein müssen. Im Umkehrschluss sind allerdings Stoffe in der Kosmetikindustrie erlaubt, obwohl sie nicht zum Tätowieren geeignet sind. So verbietet die ECHA zum Beispiel das Pigment Blue 15 für Tattoos, da es für den Einsatz in Haarfärbemittel nicht zugelassen wurde, gleichzeitig ist es aber für alle Anwendungsbereiche in der Kosmetik, insbesondere für Kosmetik mit Schleimhautkontakt des Auges, erlaubt. Hierzu sollte man wissen, dass die Zulassung für diesen Anwendungsbereich eigentlich ein Zulassungskriterium für den Einsatz in Tattoofarben ist. Daraus folgt außerdem, dass es Herstellern von Tattoofarben zukünftig nach KosmetikVerordnung erlaubt ist, Inhaltsstoffe zu verwenden, die giftige Stoffe abgeben, wenn diese in der Haut abgelagert werden. Als Beispiele seien hier Ultramarinblau, welches Schwefelwasserstoff abgibt, und Eisenhexacyanoferat, welches Blausäure abgibt, genannt. Beides ist giftig, wäre aber in Tattoofarben erlaubt, da diese Stoffe in der Kosmetik-Verordnung erlaubt sind. Daher bin ich, als Ingenieur der Chemie, der Meinung, dass das Verbot als überzogen und kontraproduktiv zu bewerten ist.

Alle weiteren Infos und Updates zu diesem wichtigen Thema findet ihr auch auf der Webseite www.safethepigments.com

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