Bei Tatjana wurde vor ein paar Jahren Brustkrebs diagnostiziert. Eine Operation rettete zwar ihr Leben, doch ihre Brust musste komplett neu aufgebaut werden. Zu eben diesem Zweck wollte sich Tatjana mit Hilfe eines professionellen Tätowierers die Brustwarze rekonstruieren lasse. Ihr Antrag bei der Krankenkasse auf Kostenübernahme wurde jedoch abgelehnt. Jetzt entschied ein Gericht zu Gunsten von Tatjana.
Am Bayerischen Landessozialgericht wurde nach langen Verhandlungen endlich ein richtungsweisendes Urteil für die ehemalige Krebspatientin gesprochen (Bayerisches Landessozialgericht (AZ: L 20 KR 106/19)). Die zuständige Krankenkasse wollte zwar die Kosten für einen ihrer Vertragsärzte übernehmen, wenn dieser die Brustwarze tätowieren würde, doch die Kosten für einen professionellen Tätowierer wollte die Kasse mit erstatten. Unabhängige Experten erklärten jedoch für das Gericht, dass die Pigmentierung durch einen Tätowierer als Teil der medizinischen Leistung zu betrachten ist und eine derartige Behandlung eben nicht nur Ärzten vorbehalten sind.
Ganz abgesehen davon, dass ein Mediziner eine Blinddarm-OP besser durchführen können, als ein Tätowierer. Letzterer aber eine realistisch wirkende Brustwarze viel eher in ansprechender Qualität stechen kann wie ein Mediziner und das alte Sprichwort „Schuster bleib bei deinen Leisten“ macht im Falle einer Brustwarzenrekonstruktion definitiv Sinn.