Die Tattoo-Szene ist von der weltweiten Corona-Krise ebenso hart getroffen worden, wie viele andere Unternehmen. Trotz laufender Kosten fehlen die kompletten EInnahmen aufgrund der angeordneten Schließungen. Für deutsche Tattoo-Studios und Tätowierer gibt es vom Staat Soforthilfe und unterschiedliche Unterstützungs-Programme.
Viele weitere wichtige Informationen erhalten Tätowierer auch über die Webseite des Bundesverband Tattoo.
Soforthilfen für Solo-Selbstständige und Kleinstbetriebe
Bundesfinanzminister Olaf Scholz betonte, Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige bräuchten jetzt besondere Unterstützung, da sie von dieser Krise hart getroffen würden. „Deshalb gibt es vom Bund jetzt schnell und unbürokratisch Soforthilfe.“ Dabei, so Scholz, handelt es sich um einen Zuschuss, nicht um einen Kredit. „Es muss also nichts zurückgezahlt werden.“
Für Kleinunternehmer und sogenannte Solo-Selbständige kann die aktuelle Situation existenzbedrohend werden. Sie verfügen in aller Regel kaum über finanzielle Rücklagen. Zudem haben sie keinen Zugang zu Absicherungen wie Arbeitslosen-, Kurzarbeiter- oder Insolvenzgeld. Die Bundesregierung hat ein Gesetz auf den Weg gebracht, dass ihnen den Zugang zu Sozialleistungen erleichtert.
Um Kleinstunternehmer und Solo-Selbständige, die von der Corona-Pandemie wirtschaftlich betroffen sind, zu unterstützen, hat die Bundesregierung ein Soforthilfeprogramm in Höhe von 50 Milliarden Euro beschlossen. Dieses beinhaltet folgende Maßnahmen:
- Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) erhalten einen einmaligen Zuschuss bis zu 9.000 Euro für 3 Monate.
- Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente) erhalten einen einmaligen Zuschuss bis zu 15.000 Euro für 3 Monate.
- Sofern der Vermieter die Miete um mindestens 20 Prozent reduziert, kann der gegebenenfalls nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden.
Die Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus, die für Unternehmer eingerichtet worden ist, könnt ihr wie folgt erreichen:
Telefon: 030 18615 1515
Mo – Fr 9:00 bis 17:00 Uhr
Die jeweiligen Anträge und Informationen findet ihr entweder direkt über die Webseiten eurer Bundesländer oder über die unten aufgeführten Links.
Landesförderungsbanken
Baden-Württemberg: www.l-bank.de
Bayern: www.lfa.de
Berlin: www.ibb.de
Brandenburg: www.ilb.de
Bremen: http://www.bab-bremen.de
Hamburg: www.bg-hamburg.de
Hessen: http://www.wibank.de
Mecklenburg-Vorpommern: www.lfi-mv.de
Niedersachsen: www.nbank.de
Nordrhein-Westfalen: www.nrw-bank.de
Rheinland-Pfalz: www.isb.rlp.de
Saarland: www.sikb.de
Sachsen: www.sab.sachsen.de
Sachsen-Anhalt: www.ib-sachsen-anhalt.de
Schleswig-Holstein: www.ib-sh.de
Thüringen: www.aufbaubank.de
Grundsicherung
Viele Tätowierer verfügen über keine Arbeitslosenversicherung. Dafür hat die Regierung den Zugang zu Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, insbesondere dem Arbeitslosengeld II, vereinfacht.
Für die Beantragung der Grundsicherung sind die jeweiligen Jobcenter. Unter den folgenden Links finden Tätowierer weitere Informationen zu diesem Thema:
https://www.arbeitsagentur.de/corona-faq-grundsicherung
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld-2
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/download-center-arbeitslos#1478809808529